Betriebsbeauftragter für Abfall

Sie sind verpflichtet einen Betriebsbeauftragten fur Abfall zu bestellen? Nutzen Sie die Kompetenz unserer Umwelttechniker.

Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über
Betriebsbeauftragte für Abfall

Ein Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragten) ist zu bestellen, wenn Sie:

  • Betreiber eines Rücknahmesystems für Verkaufsverpackungen, Elektrogeräte oder Batterien
  • Besitzer von Abfällen gemäß § 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz (bspw. bei Rücknahme von Verpackungen, Elektrogeräten oder Batterien),
  • Betreiber einer genehmigungspflichtigen Anlage, Deponie, Krankenhaus oder einer Abwasserbehandlungsanlage der Gößenklasse 5 sind.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Abfallbeauftragten zählen:

  • Kontrolle der anfallenden Abfälle (von der Anlieferung (Entstehung) bis zur Entsorgung)
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Beseitigung von Beanstandungen
  • Innerbetriebliche Aufklärung über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Abfällen ausgehen
  • Entwicklung und Implementierung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte
  • Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes